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Mehr als nur standesamtlich heiraten und doch keine kirchliche Trauung!

Wie geht denn das?


Machen Sie mehr aus Ihrer Hochzeit als nur standesamtlich zu heiraten! Gestalten Sie eine zusätzliche Hochzeitsfeier, die der unnachahmlichen Festlichkeit einer niveauvollen kirchlichen Trauung entspricht, ohne fromme Liturgie und ohne formellen Pfarrer.

Engagieren Sie einen freien Hochzeitsredner, der Ihnen die allerschönste und festlichste zusätzliche Trauungsfeier ermöglicht, die Sie sich nur vorstellen können, sei es am romantischen Ufer eines Sees, unter einem uralten, großen Baum und/oder in einem schönen Hotel.

Michael Stadler, Jahrgang 1971 (einige TV- und Radio-Auftritte), hat langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

Er berät Sie, gestaltet mit Ihnen ein hinreißend ergreifendes individuelles Ehegelöbnis, mit dem die Brautleute einander in der Trauungsfeier überraschen, und bringt Souveränität, Charme, Herz, Humor und doch berührenden Tiefgang in die Feier und Rede ein.

Zudem spielt er als Trompetensolist auf Wunsch sogar Ihre Lieblingsmusik.Und das Ganze zu einem unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis.

Fragen Sie glückliche Ehepaare nach deren Zufriedenheit mit Herrn Stadler, z.B. Herrn & Frau Tremel, die er im romantischen Garten der historischen Villa Toskana am Traunsee (nahe Gmunden) unter einem riesigen, uralten, exotischen Mammutbaum (auf diesem Foto nicht zu sehen) traute: Rufen Sie einfach Hans und Gabi Tremel an unter 0043 (0)699 11911595 oder mailen Sie ihnen.

Oder fragen Sie Herrn & Frau Erhardt, die Michael Stadler vor der traumhaften Kulisse des Chiemsees in Seebruck-Malerwinkel traute. Rufen Sie einfach Dieter und Janine Ehrhardt an unter 0049 (0)173 6362226 oder mailen Sie ihnen. 

Rufen Sie Herrn Michael Stadler heute noch an unter 0049 (0)8654 694530 oder mailen Sie ihm!

 

Machen Sie etwas Unvergessliches aus Ihrer Hochzeit!

 

Man heiratet nicht alle Tage...

Sie haben schon einen Pfarrer/Redner?  Buchen Sie Michael Stadler als festlichen Trompeten-Solisten für Ihre kirchliche und/oder standesamtliche Trauung oder zu jedem sonstigen Anlass!                 (Warum nicht auch bei einem Jubiläum, Geburtstags- ständchen, einer originellen musikalischen Liebes- erklärung, Ehrung, einem privaten oder Firmenfest?)